Darf mein potentieller neuer Arbeitgeber meinen alten Arbeitgeber kontaktieren?
Der Wechsel zu einem neuen Job ist oft mit vielen Fragen verbunden – besonders sensibel wird es, wenn Bewerber befürchten, dass der neue Arbeitgeber eigenständig Kontakt zum alten Arbeitgeber aufnimmt. Aber: Darf ein potentieller neuer Arbeitgeber meinen alten Arbeitgeber kontaktieren? Dieser Frage gehen wir in diesem Artikel auf den Grund. Wir beleuchten die rechtlichen, datenschutzrechtlichen und praktischen Aspekte und geben Ihnen wertvolle Tipps für den Bewerbungsprozess.
Rechtliche Grundlagen: Datenschutz und Persönlichkeitsrecht
Datenschutzrechtliche Vorgaben
In Deutschland ist der Schutz personenbezogener Daten durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) streng geregelt. Informationen über Ihren bisherigen Arbeitgeber sind Teil Ihrer persönlichen Daten. Daher gilt:
- Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung darf ein potentieller neuer Arbeitgeber Ihren alten Arbeitgeber grundsätzlich nicht kontaktieren.
- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt Sie davor, dass Dritte ohne Ihr Wissen oder Ihre Erlaubnis sensible Informationen über Sie einholen (Quelle).
Arbeitsrechtliche Aspekte
Das Arbeitsrecht ergänzt den Datenschutz: Besonders, wenn Sie sich noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befinden, wäre eine Kontaktaufnahme nicht nur ein massiver Eingriff in Ihre Privatsphäre, sondern könnte auch Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis gefährden (Details bei Karrierebibel).
Nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt das Persönlichkeitsrecht bestehen. Die Rechtslage ist hier zwar weniger eindeutig, aber ohne Ihre Zustimmung ist auch dann eine Kontaktaufnahme in der Regel nicht zulässig (anwalt.de).
Praktische Realität: Was passiert in der Praxis?
Trotz rechtlicher Vorgaben kommt es in der Praxis gelegentlich vor, dass Arbeitgeber ehemalige Arbeitgeber kontaktieren – manchmal sogar ohne Wissen des Bewerbers. Solche Anrufe sind jedoch rechtlich riskant und können für den neuen Arbeitgeber Konsequenzen haben.
Wichtig: Wenn Sie feststellen, dass Ihr potentieller neuer Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung Kontakt aufgenommen hat, können Sie sich dagegen wehren und ggf. rechtliche Schritte einleiten.
Wann ist eine Kontaktaufnahme erlaubt?
Eine Kontaktaufnahme ist nur dann erlaubt, wenn Sie als Bewerber Ihre ausdrückliche Einwilligung geben. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn Sie im Bewerbungsgespräch gefragt werden und zustimmen, dass Referenzen eingeholt werden dürfen.
Praktischer Tipp
- Überlegen Sie gut, ob Sie eine solche Einwilligung geben möchten.
- Sie können die Kontaktaufnahme auf bestimmte Personen (z.B. einen früheren Vorgesetzten) beschränken.
- Lassen Sie sich am besten schriftlich bestätigen, welche Informationen eingeholt werden dürfen.
Was kann der neue Arbeitgeber stattdessen tun?
Viele Unternehmen wünschen sich eine zusätzliche Absicherung und greifen daher auf folgende Möglichkeiten zurück:
- Arbeitszeugnis prüfen: Für die meisten Bewerbungen ist das Arbeitszeugnis das wichtigste Dokument zur Beurteilung Ihrer Leistungen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Arbeitszeugnisgenerator, um ein professionelles Zeugnis zu erstellen.
- Zeugnisanalyse: Wenn Sie unsicher sind, wie Ihr Zeugnis wirkt, hilft unsere kostenlose Arbeitszeugnisanalyse weiter.
- Referenzen auf eigenen Wunsch: Sie können freiwillig Referenzen angeben und so die Kontrolle behalten, wer kontaktiert wird.
Weitere Tipps zum Thema Zeugnis und Bewerbung finden Sie auch in unserem Artikel Zeugnis bei Bewerbung.
Was tun, wenn Sie befürchten, dass Ihr alter Arbeitgeber kontaktiert wird?
- Offenheit im Bewerbungsprozess: Weisen Sie im Gespräch darauf hin, dass Sie keine unautorisierten Nachfragen wünschen.
- Klare Kommunikation: Bitten Sie um vorherige Information, falls Ihr potentieller neuer Arbeitgeber Kontakt aufnehmen möchte.
- Absicherung: Verweisen Sie auf die rechtlichen Grundlagen und bieten Sie stattdessen Ihre Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse oder freiwillige Referenzen an. Lesen Sie dazu: Arbeitszeugnis oder Zwischenzeugnis: Unterschiede.
Häufige Fragen und Antworten
Was passiert, wenn mein zukünftiger Arbeitgeber trotzdem Kontakt aufnimmt?
Eine Kontaktaufnahme ohne Ihre Zustimmung stellt einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz dar und kann rechtliche Folgen für das Unternehmen haben.
Kann ich mich gegen unbefugte Kontaktaufnahme wehren?
Ja, Sie können Ihr Recht auf Datenschutz einfordern und ggf. Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen.
Welche Informationen darf der ehemalige Arbeitgeber weitergeben?
Ohne Ihre Einwilligung keine. Mit Ihrer Einwilligung nur die vereinbarten, berufsbezogenen Informationen, niemals Details zu privaten Umständen oder sensiblen Daten.
Fazit: Ihre Rechte als Bewerber schützen
Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, wer welche Informationen über Sie erhält. Ein potentieller neuer Arbeitgeber darf Ihren alten Arbeitgeber nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung kontaktieren. Schützen Sie Ihre Privatsphäre, indem Sie offen kommunizieren und Ihre Unterlagen professionell vorbereiten.
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Weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Arbeitszeugnis finden Sie in unseren Ratgebern, z.B. zu Arbeitszeugnis-Formulierungen und schlechtes Arbeitszeugnis – was tun?.
Tipp: Lassen Sie Ihr Zeugnis immer auf versteckte Formulierungen prüfen – nutzen Sie unsere kostenlose Analyse!
Quellen:
- ZEIT Online: Datenschutz und Arbeitszeugnis
- anwalt.de: Rechtliche Fallstricke bei Bewerberauskünften
- Bundesdatenschutzgesetz – BDSG
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Datenschutz.