Das Arbeitszeugnis
Kurzgefasst: Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis ist ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Dokument, dass Aussagen über die Art und Dauer der Tätigkeiten sowie eine Bewertung der erbrachten Leistungen und dem Verhalten eines aktuellen oder ausgeschiedenen Arbeitnehmers enthält.
Unterschieden wird zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen, wobei qualifizierte Zeugnisse neben der Art und Dauer der Tätigkeit zusätzliche Informationen zur Leistung und Verhalten enthalten. Ebenso wird unterschieden zwischen Abschluss-, Praktikums-, Ausbildungs-, und Zwischenzeugnissen. Auf diese Zeugnisarten wird nachfolgend im Einzelnen näher eingegangen.
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Exkurs
Vorläufer des heutigen Arbeitszeugnisses gibt es in Deutschland schon seit dem 16. Jahrhundert. Damals noch als Atteste für ordnungsgemäßes Ausscheiden bezeichnet. Seit dem hat sich gesellschaftlich, aber vorallem auch gesetztlich einiges getan, so dass sich die Gestaltung und Bedeutung von Arbeitszeugnissen stetig entwickelt hat. In unserem Artikel zur Geschichte der Arbeitszeugnissen erfährt man weitere Hintergründe und kann besser verstehen wie es zur heutigen Zeugnissprache gekommen ist.
Arbeitszeugnisse sind nicht nur in der spezifischen Zeugnissprache geschrieben, sondern haben auch einen teilstandardisierten Aufbau, dem Ersteller von Arbeitszeugnissen unbedingt folgen sollten. Welche Elemente in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehören erfährst du in unserer Rubrik Aufbau von Arbeitszeugnissen.
Unterschied zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen
Wie oben bereits geschrieben unterscheidet man bei Arbeitszeugnissen in erster Linie zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen. Diese unterscheiden sich hinsichtlich Umfang und Inhalt erheblich. Bei qualifizierten Arbeitszeugnissen kann es sich zusätzlich um ein Zwischen-, Ausbildungs- oder Praktikumszeugnis handeln. In einigen Fällen werden darüber hinaus vorläufige Arbeitszeugnisse erstellt. Nachfolgend werden die Unterschiede zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen aufgezeigt:
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält grundlegende Informationen über die Art der Tätigkeit sowie den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt war. Eine Bewertung von Leistung oder Verhalten erfolgt hierbei nicht.
Im Gegensatz dazu beinhaltet ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zusätzlich eine Einschätzung der erbrachten Arbeitsleistung, des sozialen Verhaltens und – sofern relevant – der Führungsqualitäten gegenüber Mitarbeitenden. Arbeitnehmer haben das Recht, zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu wählen.
Weiterführende Informationen zu den rechtlichen Grundlagen findest du in unserer Sammlung relevanter Gerichtsurteile. Die im Folgenden dargestellten Hinweise zu weiteren Zeugnisarten beziehen sich überwiegend auf das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Sonstige Formen von Arbeitszeugnissen
Zwischenzeugnis
Das Zwischenzeugnis stellt eine besondere Form des Arbeitszeugnisses dar und wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Inhaltlich orientiert es sich weitgehend an einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Die wesentlichen Unterschiede liegen vor allem in der verwendeten Zeitform sowie in der Gestaltung der Schlussformel.
Zeitform
Während in Abschlusszeugnissen auf vergangene Leistungen zurückgeblickt wird und daher die Vergangenheitsform verwendet wird – etwa: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.“ wird in Zwischenzeugnissen in der Regel das Präsens verwendet, da der Mitarbeitende weiterhin im Unternehmen tätig ist und das geschilderte Verhalten aktuell Bestand haben sollte: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen ist stets einwandfrei.“
Bereits abgeschlossene Projekte oder Aufgaben werden jedoch auch im Zwischenzeugnis in der Vergangenheitsform dargestellt, da sie in der Vergangenheit erbracht wurden.
Schlussformel
Auch im Schlussabschnitt unterscheidet sich das Zwischenzeugnis vom Abschlusszeugnis. Zwar ist ein Dank für die bisher geleistete Arbeit üblich, auf ein Bedauern über das Ausscheiden wird jedoch verzichtet – schließlich besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin. Stattdessen werden Zukunftswünsche formuliert, die entweder der klassischen Zeugnissprache folgen oder die Freude über die fortlaufende Zusammenarbeit ausdrücken können, z. B.: „Wir freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit.“
Ausstellungsgrund
Ein bedeutender Bestandteil eines Zwischenzeugnisses ist zudem die Angabe des Ausstellungsgrundes. Wird dieser nicht genannt, kann dies zu Unsicherheiten führen und von Personalverantwortlichen möglicherweise negativ interpretiert werden.
- Beförderung/Positionswechsel innerhalb des Unternehmens/Konzerns
- Ausscheiden des Vorgesetzten aus dem Unternehmen
- Versetzung des Vorgesetzten
- langfristige Auslandsaufenthalte
- Weiterbildungen
- Erziehungsurlaub
- Umstrukturierungen innerhalb des Unternehmens
- Anbahnung von betrieblichen Schwierigkeiten/Insolvenz
- Inhaberwechsel
Abweichung zum Abschlusszeugnis
Weicht die Bewertung im abschließenden Arbeitszeugnis deutlich von der im zuvor ausgestellten Zwischenzeugnis ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Abweichung nachvollziehbar zu begründen.
Grundsätzlich gilt: Liegen zwischen der Ausstellung beider Zeugnisse keine schwerwiegenden Vorfälle – etwa strafbares Verhalten – vor, sollte die abschließende Beurteilung dem Zwischenzeugnis entsprechen oder positiver ausfallen.
Ausbildungszeugnis
Nach §16 des Berufsbildungsgesetzes haben Auszubildende denselben Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis wie Beschäftigte in regulären Arbeitsverhältnissen. Struktur und Formulierungen entsprechen im Wesentlichen denen eines klassischen Arbeitszeugnisses. Zusätzlich sollte das Ergebnis der Abschlussprüfung im Zeugnis vermerkt werden.
Beispielsweise: „Herr Muster bestand seine Abschlussprüfung vor der Prüfungskammer mit der Note ‚gut‘.“ oder „Er hat die Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer Hamburg mit der Note 1 bestanden.“
Hinweis zur Prüfungsleistung
Fehlt ein Hinweis auf die Prüfungsleistung, kann dies unter Umständen als Hinweis auf ein nicht bestandenes Examen gewertet werden. Daher empfiehlt sich eine klare, positive Formulierung – sofern zutreffend.
Übernahme oder Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Darüber hinaus sollte das Ausbildungszeugnis idealerweise eine Aussage über die weitere Beschäftigung enthalten. Wird der Auszubildende nicht übernommen, ist es sinnvoll, die Gründe hierfür – etwa betriebsbedingte Umstände – transparent darzulegen, um Missverständnissen vorzubeugen.
Praktikumszeugnis
Praktikantinnen und Praktikanten haben – ebenso wie Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende – einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis. Dies ist in § 109 der Gewerbeordnung verankert. Auch Praktikumszeugnisse sollten mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung der besonderen Regeln der deutschen Zeugnissprache erstellt werden.
Dabei empfiehlt es sich, die übliche Gliederung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu übernehmen. Aussagen zu Selbstverständlichkeiten – wie etwa Pünktlichkeit oder das Zubereiten von Kaffee für das Team – gehören weder in ein Arbeits- noch in ein Praktikumszeugnis.
Grundsätzlich sollte das Zeugnis eines Praktikums nach denselben formalen und inhaltlichen Maßstäben erstellt werden wie das eines regulären Arbeitsverhältnisses. Ob die Beurteilung von Leistung und Erfolg in einem Praktikum mit der gleichen Strenge gelesen und bewertet wird wie bei regulären Arbeitszeugnissen, bleibt letztlich dem jeweiligen Leser überlassen.