Hinter den Kulissen: Die versteckte Sprache der Arbeitszeugnisse und ihre Regeln
Es wurde viel debattiert, ob in Arbeitszeugnissen ein „Geheimcode“ existiert oder nicht. Gemäß der Gesetzgebung darf ein solcher Code nicht vorhanden sein, da er in Arbeitszeugnissen untersagt ist (§ 109 GewO, novelliert 2002). In der Praxis hat sich jedoch im Laufe der Zeit etwas anderes entwickelt. Denn die Bewertung, dass „Wir wünschen ihm alles Gute und viel Erfolg“ eine durchschnittliche Bewertung darstellt, ist nicht sofort ersichtlich. Es besteht also ein Widerspruch zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der gängigen Praxis.
Bereits im 19. Jahrhundert hat der Gesetzgeber Geheimcodes in Arbeitszeugnissen verboten. Da Arbeitgeber jedoch nicht immer nur Positives über ihre Arbeitskräfte zu sagen haben, hat sich eine eigene Sprache entwickelt – die sogenannte „Zeugnissprache“. Diese Sprache bedient sich Umschreibungen, die als eine Art von Kodierung verstanden werden können. Obwohl diese Umschreibungen bereits seit langem bekannt sind und ihre Bedeutung der Allgemeinheit zugänglich ist, dürfen sie offiziell nicht als Code bezeichnet werden. Wenn sie jedoch nicht richtig verstanden werden, wirken sie wie ein Code, um Leistungsdefizite in Arbeitszeugnissen zu verschleiern.
Die Zeugnissprache kann als eine Art „Arbeitszeugnis Code“ betrachtet werden, da die Bedeutung hinter den Sätzen eine andere ist als im normalen Sprachgebrauch. Dabei sind es oft Feinheiten, die in der täglichen Kommunikation als penibel bezeichnet werden, in der Zeugnissprache jedoch den entscheidenden Unterschied zwischen einer oder mehreren Notenstufen ausmachen können.
Ein Beispiel gefällig? Jemandem zukünftig Erfolg zu wünschen, gilt allgemein als nette Geste. Im Arbeitszeugnis wird ein solcher Satz jedoch wie folgt ausgelegt: Für die Zukunft Erfolg wünschen bedeutet, man hatte noch keinen Erfolg! (Stichwort: weiterhin Erfolg!) Was für ein Erfolg? Wenig oder viel Erfolg? (Ideal: weiterhin viel Erfolg). Dieses kurze Beispiel zeigt, dass definitiv im Arbeitszeugnis ein Code angewendet wird. Da dieser jedoch durch die Regeln und Techniken der Zeugnissprache einer gewissen Norm folgt, versteht man unter dem Geheimcode in Arbeitszeugnissen vorwiegend Sätze, die eine explizit andere Bedeutung haben als die Formulierungen erahnen lassen.
Diese Formulierungen sind zum Teil explizit verboten! Welche das sind und welche wahre Bedeutung dahintersteckt, könnt ihr unten nachlesen oder als Liste herunterladen. Solltet ihr in eurem Arbeitszeugnis diese Formulierungen finden, könnt ihr beinahe sicher sein, dass euer Chef, besser gesagt Ex-Chef, dies mit Absicht getan hat. Während nicht alle Zeugnisersteller mit den Regeln der Zeugnissprache vollends vertraut sind und es zu schlechteren Bewertungen als beabsichtigt dadurch kommen kann, ist es bei der Verwendung dieser Textbausteine eindeutig! Da diese Formulierungen eklatante Auswirkungen auf eure zukünftigen Bewerbungen haben sollten, sollte dagegen definitiv vorgegangen werden. Sollten schriftliche Aufforderungen zur Abänderung des Zeugnisses erfolglos bleiben, ist der Schritt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht empfohlen!
Einen kostengünstigen Weg, euer Arbeitszeugnis auf Geheimcodes, aber auch Gesamtnote, Teilnoten und sonstige Auffälligkeiten hin zu überprüfen, bieten wir euch mit unserer sekundenschnellen Online-Analyse. Achtet aber auch selbst auf Abwandlungen der bekannten Geheimcodes in euren Zeugnissen!
Zusammengefasst:
Der Geheimcode in Arbeitszeugnissen bezieht sich auf Formulierungen, die eine gänzlich andere Bedeutung vermitteln als der Text suggeriert. Diese Art von Formulierungen ist gemäß dem Gesetzgeber (§ 109 GewO, novelliert 2002) in der Zeugnissprache untersagt.