Arbeitszeugnis 2026: Das müssen Sie jetzt wissen

Das Arbeitszeugnis bleibt auch 2026 eines der wichtigsten Dokumente im Berufsleben – und es verändert sich gerade grundlegend. Elektronische Zeugnisse, neue Rechtsprechung und moderne Bewertungskonzepte wie das „Arbeitszeugnis 2.0“ stellen viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Fragen: Was ist rechtlich erlaubt? Wie erkennt man eine gute Note? Und wie erstellt man heute ein wirklich zeitgemäßes, überzeugendes Arbeitszeugnis?
In diesem Leitfaden erhalten Sie einen aktuellen Überblick über alle wichtigen Entwicklungen rund um das Arbeitszeugnis im Jahr 2026 – einschließlich konkreter Tipps und Formulierungsbeispiele.
Kurz zusammengefasst
- Elektronisches Arbeitszeugnis: Seit 2025 möglich – mit qualifizierter elektronischer Signatur und Zustimmung des Mitarbeiters.
- Rechtlicher Anspruch: Auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann vor Ende des Arbeitsverhältnisses nicht wirksam verzichtet werden.
- Form & Datum: Zeugnisse müssen formal einwandfrei sein; das Ausstellungsdatum darf nicht rückdatiert werden.
- Schlussformel: Kein Rechtsanspruch auf Dankes- und Bedauernsformeln – sie bleiben freiwillig.
- Arbeitszeugnis 2.0: Trend hin zu kompetenzbasierten, klaren, teilweise digitalen Bewertungen.
- Praxis-Tipp: Nutzen Sie eine professionelle Arbeitszeugnis-Analyse oder einen Arbeitszeugnisgenerator, um Formulierungen rechtssicher und vorteilhaft zu gestalten.
Inhalt
- 1. Arbeitszeugnis 2026: Was hat sich geändert?
- 2. Elektronisches Arbeitszeugnis: Chancen und Risiken
- 3. Aktuelle Rechtsprechung rund um das Arbeitszeugnis
- 4. Formale Anforderungen 2026
- 5. Inhalte und Noten – was ein gutes Zeugnis ausmacht
- 6. Arbeitszeugnis 2.0: Moderne Zeugnisse im Überblick
- 7. Praktische Tipps für Arbeitnehmer
- 8. Praktische Tipps für Arbeitgeber
- 9. Digitale Hilfe: Zeugnisanalyse und Zeugnisgenerator nutzen
- 10. Fazit: So sind Sie für das Arbeitszeugnis 2026 gerüstet
1. Arbeitszeugnis 2026: Was hat sich geändert?
Das Jahr 2026 ist für das Thema Arbeitszeugnis ein Wendepunkt. Zentral sind drei Entwicklungen:
Zum einen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit des elektronischen Arbeitszeugnisses geschaffen. Seit 1. Januar 2025 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Zeugnis digital zur Verfügung stellen – vorausgesetzt, es wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen und der Arbeitnehmer stimmt zu. Diese digitale Option wirkt sich 2026 bereits deutlich in der Praxis aus.
Zum anderen hat die aktuelle Rechtsprechung viele Streitfragen der vergangenen Jahre geklärt: vom Verzicht auf das Zeugnis über das Datum bis zur Schlussformel. Wer Zeugnisse erstellt oder erhält, sollte diese Entscheidungen kennen, um Fehler und unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Drittens setzt sich mit dem Konzept „Arbeitszeugnis 2.0“ ein moderner Ansatz durch: kompetenzbasiert, klar strukturiert, digital auswertbar und branchenübergreifend vergleichbar. Das klassische „Geheimcode“-Zeugnis steht zunehmend in der Kritik und wird durch transparentere Modelle ergänzt.
2. Elektronisches Arbeitszeugnis: Chancen und Risiken
2.1 Was ist ein elektronisches Arbeitszeugnis?
Ein elektronisches Arbeitszeugnis ist ein Zeugnis, das nicht in Papierform, sondern digital (z. B. PDF) ausgestellt wird. Es ist nur dann rechtswirksam, wenn:
- der Arbeitnehmer ausdrücklich zustimmt und
- das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet wird.
Die QES ist die „digitale Unterschrift“, die nach der eIDAS-Verordnung rechtlich der handschriftlichen Signatur gleichgestellt ist. Informationen hierzu finden sich u. a. beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
2.2 Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer:
- Schnelle Weiterleitung an Arbeitgeber und Bewerbungsportale
- Kein Risiko von Knicken, Flecken oder Verlust
- Leichte Archivierung und Wiederauffindbarkeit
Für Arbeitgeber:
- Effizientere Prozesse und geringere Kosten
- Umweltfreundlich durch Wegfall des Papierverbrauchs
- Einfache Integration in digitale HR-Systeme
2.3 Worauf Sie 2026 achten sollten
Arbeitnehmer sollten prüfen:
- Ist die qualifizierte elektronische Signatur vorhanden?
- Ist das Dokument unverändert (Integrität der Datei)?
- Akzeptieren potenzielle Arbeitgeber in Ihrer Branche digitale Zeugnisse?
Tipp: Lassen Sie Ihr digitales Zeugnis genauso sorgfältig prüfen wie ein Papierzeugnis – etwa über eine professionelle Arbeitszeugnisbewertung oder unsere kostenlose Analyse.
3. Aktuelle Rechtsprechung rund um das Arbeitszeugnis
3.1 Verzicht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das Bundesarbeitsgericht hat 2025 entschieden:
Ein Arbeitnehmer kann vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht wirksam auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verzichten. Der Grund: Der Arbeitgeber könnte faktisch Druck ausüben. Ein solcher vorzeitiger Verzicht ist daher unwirksam.
Konsequenz für 2026:
Arbeitnehmer haben weiterhin einen starken, kaum beschränkbaren Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, speziell auf ein qualifiziertes Zeugnis, das Leistung und Verhalten bewertet.
3.2 Ausstellungsdatum: Kein Rückdatieren
Das Landesarbeitsgericht Köln (2024) stellte klar:
Das Arbeitszeugnis muss das tatsächliche Ausstellungsdatum tragen. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, das Datum auf den letzten Arbeitstag zurückzudatieren, selbst wenn das Zeugnis erst Wochen später erstellt wird.
Für Bewerbungen bedeutet das:
Ein deutlich späteres Ausstellungsdatum ist kein Mangel, sondern inzwischen gängige Praxis. Wichtig bleibt, ob der Inhalt stimmt, nicht ob das Datum exakt auf den Austrittstag fällt.
3.3 Schlussformel: Dank und gute Wünsche sind freiwillig
Das Bundesarbeitsgericht hat ebenfalls bestätigt:
Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf eine positive Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen. Diese Formulierungen sind kein notwendiger Bestandteil des Zeugnisses.
In der Praxis wird die Schlussformel aber weiterhin als Signal verstanden:
- Mit Dank/Bedauern/Guten Wünschen → meist Note 1–2
- Ohne Schlussformel → kann auf Konflikte oder mittlere Note hindeuten
Eine bewusste Entscheidung über die Schlussformel ist daher nach wie vor wichtig. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Arbeitszeugnis-Schlussformel Note 2.
4. Formale Anforderungen 2026
Trotz Digitalisierung bleiben die klassischen Anforderungen bestehen – sie gelten zusätzlich zum elektronischen Zeugnis.
4.1 Papierzeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss:
- auf offiziellem Firmenpapier (Briefkopf) erstellt sein
- Ort und Datum enthalten
- von einer ranghöheren, zeichnungsberechtigten Person eigenhändig unterschrieben sein
- optisch einwandfrei sein (keine Knicke, Flecken, Tippfehler, Stempel etc.)
Die IG Metall bestätigt diese Anforderungen in ihrem Ratgeber zum Arbeitszeugnis (siehe igmetall.de).
4.2 Elektronisches Zeugnis
Zusätzlich gilt:
- QES zwingend erforderlich
- Klar erkennbare Ausstelleridentität
- Dokument darf nach Signatur nicht verändert werden
Arbeitnehmer sollten digitale Zeugnisse stets lokal sichern und Backups anlegen, um bei späteren Bewerbungen jederzeit darauf zugreifen zu können.
5. Inhalte und Noten – was ein gutes Zeugnis ausmacht
2026 gelten inhaltlich weiterhin die Grundregeln:
- Wahrheitspflicht
- Wohlwollen
- Klarheit (keine versteckten Negativcodes)
5.1 Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Ein typisches qualifiziertes Arbeitszeugnis umfasst:
- Einleitung (Personendaten, Funktion, Beschäftigungsdauer)
- Tätigkeitsbeschreibung (möglichst vollständig und konkret)
- Leistungsbeurteilung (Arbeitsweise, Fachwissen, Erfolge)
- Verhaltensbeurteilung (gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden)
- Gesamtbeurteilung (zusammenfassende „Note“)
- Schlussformel (optional, aber üblich)
- Ort, Datum, Unterschrift
Ausführlichere Hintergründe finden Sie in unserem Überblick zum qualifizierten Arbeitszeugnis.
5.2 Noten hinter den Formulierungen
Die berühmten Sätze wie „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ haben auch 2026 nichts an Bedeutung verloren. Beispiele:
- „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ → Note 1
- „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ → Note 2
- „zu unserer vollen Zufriedenheit“ → Note 3
- „zu unserer Zufriedenheit“ → Note 4
Wer sein Arbeitszeugnis 2026 sicher bewerten will, sollte die Zeugnissprache entschlüsseln. Eine gute Einstiegshilfe bietet unser Ratgeber Arbeitszeugnis-Noten verstehen.
6. Arbeitszeugnis 2.0: Moderne Zeugnisse im Überblick
Das Konzept „Arbeitszeugnis 2.0“ versucht, das veraltete System der codierten Textbausteine zu modernisieren. Kerngedanken:
- Kompetenzorientierung: Fokus auf Skills (z. B. Problemlösung, Kommunikation, digitale Kompetenzen)
- Standardisierte Skalen: z. B. 1–5-Skalen pro Kompetenzfeld
- Digitale Darstellung: für HR-Systeme leichter auswertbar
- Branchenübergreifende Vergleichbarkeit
Auch wenn das Arbeitszeugnis 2.0 rechtlich noch nicht flächendeckend umgesetzt ist, zeigt es deutlich, wohin die Reise geht: weg vom „Geheimcode“, hin zu klaren, transparenten Bewertungen – ein Ansatz, den moderne Bewerber und Arbeitgeber gleichermaßen begrüßen.
7. Praktische Tipps für Arbeitnehmer
7.1 Wann und wie fordere ich mein Zeugnis an?
- Fordern Sie Ihr Zeugnis schriftlich an (E-Mail reicht in der Regel).
- Bitten Sie gezielt um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
- Geben Sie bei Bedarf ein Tätigkeitsprofil mit, damit nichts Wichtiges vergessen wird.
Hilfreich: Unser Leitfaden Arbeitszeugnis anfordern mit Musterschreiben und Fristen.
7.2 Zeugnis 2026 prüfen – worauf kommt es an?
Kontrollieren Sie insbesondere:
- Sind alle wichtigen Aufgaben und Verantwortungen aufgeführt?
- Entsprechen die Leistungs- und Verhaltensformeln Ihrer tatsächlichen Performance?
- Passen Gesamturteil und Schlussformel zu Ihrer Selbstwahrnehmung?
- Ist das Dokument formal korrekt (Datum, Unterschrift, Firmenpapier bzw. QES)?
Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie eine systematische Arbeitszeugnis-Analyse. Damit identifizieren Sie schnell versteckte „Abwertungen“ oder unklare Stellen.
7.3 Zeugnis nachbessern lassen
Stellen Sie Fehler oder eine unangemessen schlechte Note fest:
- Sachlich bleiben und konkrete Passagen benennen.
- Änderungswünsche begründet formulieren (z. B. mit Leistungsnachweisen).
- Zunächst gütliche Einigung anstreben, erst dann rechtliche Schritte erwägen.
8. Praktische Tipps für Arbeitgeber
8.1 Rechtssichere Zeugnisse erstellen
Für Arbeitgeber wird 2026 vor allem wichtig:
- Aktuelle Rechtsprechung beachten (kein Verzicht vor Ende, kein Rückdatieren, freiwillige Schlussformel)
- Standardisierte Textbausteine nutzen, die auf dem neuesten Stand sind
- Zeugnisse zügig, aber nicht unter Zeitdruck erstellen – Fehler können teuer werden
8.2 Ablauf effizient organisieren
- Interne Checklisten für Zeugniserstellung einführen
- Verantwortlichkeiten klar definieren (Führungskraft, HR, Geschäftsführung)
- Wo möglich, auf digitale Tools setzen, etwa einen Arbeitszeugnisgenerator, um Qualität und Effizienz zu steigern
8.3 Arbeitgebermarke stärken
Ein faires, wohlwollendes Arbeitszeugnis ist 2026 auch ein Signal an den Arbeitsmarkt:
- Zeigt Professionalität und Wertschätzung
- Reduziert Konflikte und vermeidet negative Bewertungen auf Arbeitgeberportalen
- Unterstützt langfristig die Employer Brand
9. Digitale Hilfe: Zeugnisanalyse und Zeugnisgenerator nutzen
Der Trend zum digitalen HR-Management macht auch vor Arbeitszeugnissen nicht halt. Zwei digitale Ansätze sind dabei besonders hilfreich:
9.1 Kostenlose Arbeitszeugnisanalyse
Mit einer professionellen, kostenlosen Analyse wie bei zeugnisprofi.de können Arbeitnehmer:
- die Note hinter den Formulierungen ermitteln
- Schwachstellen und unvorteilhafte Aussagen erkennen
- gezielt Vorschläge für Verbesserungswünsche formulieren
Das spart Zeit, Nerven und im Zweifel auch Anwaltskosten.
9.2 Arbeitszeugnisgenerator für Arbeitgeber und Profis
Ein moderner Arbeitszeugnisgenerator hilft Arbeitgebern dabei,
- rechtssichere, aktuelle Formulierungen zu verwenden
- Zeugnisse schnell und konsistent zu erstellen
- individuelle Leistungen und Besonderheiten dennoch abzubilden
Gerade im Jahr 2026, in dem digitale Prozesse, elektronische Signaturen und transparente Bewertungen an Bedeutung gewinnen, sind solche Tools ein wichtiger Wettbewerbsvorteil.
10. Fazit: So sind Sie für das Arbeitszeugnis 2026 gerüstet
Das Arbeitszeugnis 2026 ist moderner, digitaler und rechtlich klarer geregelt als je zuvor. Elektronische Zeugnisse mit qualifizierter Signatur, neue Urteile zu Verzicht, Datum und Schlussformel sowie der Trend zum kompetenzbasierten „Arbeitszeugnis 2.0“ verändern die Praxis nachhaltig.
Für Arbeitnehmer bedeutet das:
Nutzen Sie Ihre Rechte, prüfen Sie Ihr Zeugnis sorgfältig und lassen Sie es bei Unsicherheit professionell bewerten.
Für Arbeitgeber heißt es:
Zeugnisse sind nicht nur Pflicht, sondern auch Visitenkarte. Wer auf aktuelle Standards, klare Formulierungen und digitale Unterstützung setzt, reduziert Risiken und stärkt gleichzeitig seine Arbeitgebermarke.
Mit fundiertem Wissen, klaren Prozessen und den passenden Tools – von der Arbeitszeugnis-Analyse bis zum Arbeitszeugnisgenerator – sind Sie für das Arbeitszeugnis 2026 bestens aufgestellt.


