Arbeitszeugnis und Teilzeit

Teilzeit und Arbeitszeugnis – worauf es wirklich ankommt

Teilzeitmodelle sind heute in vielen Branchen Standard – von klassischen 20‑Stunden‑Jobs bis zur befristeten Brückenteilzeit. Doch welche Besonderheiten gelten, wenn es um das Arbeitszeugnis für Teilzeitkräfte geht? Dieser Leitfaden skizziert die wichtigsten Rechtsgrundlagen, zeigt zulässige Formulierungen und liefert praktische Handlungsempfehlungen – kompakt, praxisnah und auf das Wesentliche reduziert.

1. Rechtsgrundlagen

  • § 109 GewO: Jede*r Beschäftigte hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – unabhängig von der Stundenzahl.
  • Wahrheits‑ und Wohlwollenspflicht: Zeugnisse müssen sachlich richtig sein und dürfen die künftige berufliche Entwicklung nicht erschweren.
  • Teilzeit‑ und Befristungsgesetz (TzBfG): Regelt u. a. Brückenteilzeit. Ein Zwischenzeugnis kann jederzeit aus berechtigtem Interesse (z. B. interne Bewerbung) eingefordert werden.

2. Müssen Eltern‑ oder Teilzeit erwähnt werden?

2.1 Elternzeit

Elternzeit wird grundsätzlich nicht im Zeugnis erwähnt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Weglassen einen irreführenden Eindruck über die tatsächliche Beschäftigungsdauer erzeugen würde (BAG‑Urteil vom 10. 05. 2005 – 9 AZR 261/04).

2.2 Teilzeitgrenzen

WochenarbeitszeitHinweis im Zeugnis?Beispielformulierung
< 80 % der RegelarbeitszeitJa„… in Teilzeit mit 20 Std./Woche …“
≥ 80 % („vollzeitnah“)Nein„… erfüllte die Aufgaben stets …“

Praxis‑Tipp: Wenn sich der Stundenumfang ändert (z. B. durch Brückenteilzeit), sollten beide Phasen kurz chronologisch erfasst werden.

3. Typische Formulierungen & Notencodes

NoteFormulierung (Beispiel)
Sehr gut (1)„Frau X erfüllte die Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“
Gut (2)„… stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“
Befriedigend (3)„… zu unserer vollen Zufriedenheit.“
Ausreichend (4)„… im Großen und Ganzen zufriedenstellend.“

Teilzeit‑Spezifika

  • „… erledigte ihre Aufgaben in Teilzeit (25 Std./Woche) stets effizient und termingerecht.“
  • „Trotz reduzierter Arbeitszeit zeigte Herr Y eine überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft.“

Alle Beispiele entsprechen dem Sprachcode, der auf zeugnisprofi.com ausführlich erläutert wird.

4. Häufige Stolperfallen – kurz & knapp

  1. Auslassungen (z. B. Sozialverhalten) können als Warnsignal gelten.
  2. Keine Stundenzahl bei mini‑Jobs: Irreführend.
  3. Diskriminierende Angaben (Grund der Teilzeit) sind unzulässig.
  4. Unklare Zeiträume bei Brückenteilzeit schaffen Lebenslauflücken.

5. Checkliste für Teilzeitkräfte

  • Zeugnis rechtzeitig anfordern (spätestens bei Austritt).
  • Stundenzahl korrekt angeben – oder weglassen, wenn vollzeitnah.
  • Leistung quantifizieren (KPIs, Projektziele).
  • Notencode prüfen (Tabelle oben).
  • Bei Streit­fällen: Fachanwalt oder Zeugnisprofi‑Analyse nutzen.

6. FAQ

Ist auch bei befristeter Teilzeit ein Zwischenzeugnis möglich? – Ja, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. interner Wechsel).

Darf Teilzeit verschwiegen werden, um das Zeugnis zu kürzen? – Nur, wenn sie vollzeitnah ist; sonst ist das Weglassen irreführend.

Zählt Arbeit auf Abruf als Teilzeit? – Ja, § 12 TzBfG; dieselben Zeugnisrechte gelten.

Fazit

Ein klar formuliertes Arbeitszeugnis schafft Transparenz – auch (und besonders) für Teilzeitkräfte. Wer Arbeitszeit, Leistung und Entwicklung präzise dokumentiert, vermeidet Missverständnisse und stärkt seine Position im Bewerbungsprozess.

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